Aktuell wird das Organ-Transplantationsgesetz in der Schweiz überarbeitet, weil zu wenig Organe gespendet werden und deswegen jährlich Menschen sterben. Eine Gesetzesänderung soll dem abhelfen, diese wirft jedoch Fragen auf.
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden will, soll dies gemäss einem geplanten neuen Schweizer Gesetz festhalten müssen. Wer dies nicht tut, wird automatisch zum Organspender. So sieht es die sogenannte Widerspruchslösung vor, die das Parlament und der Bundesrat einführen will. Dagegen wurde ein Referendum ergriffen, dessen Unterschriftensammlung am 20.01.2022 endet. Zum ausführlichen Gesetzestext verweise ich auf die offiziellen Seiten des Bundesamtes für Gesundheit Seiten des Bundesamtes für Gesundheit oder des Referendumskomitees.
Mein Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich will die Leser weder für noch gegen eine Organspende überzeugen, sondern einladen, sich über die Organspende Gedanken zu machen, um schliesslich zu einer persönlichen Entscheidung zu finden. Ich empfehle jedoch den stimmberechtigen Personen der Schweiz, das Referendum zu unterschreiben, damit das neue Gesetz nicht vom Parlament im Alleingang eingeführt wird, sondern dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Es ist wichtig sich mit diesem Thema zu beschäftigen, das letztlich jeden Einwohner irgendwann betreffen wird. Meine Beschäftigung fand insbesondere im Rahmen meiner Arbeit im Fach Ethik am ISTL (International Seminary of Theology and Leadership) in Zürich statt.
Szenario 1: Ivana lebt mit einem Spenderherz
Ivana kommt mit einem irroperablen Herzfehler zu Welt. Bevor das Mädchen ihren ersten Geburtstag feiert, rettet eine Notoperation ihr Leben. Nur mit einem Spenderherz hat sie reelle Überlebenschancen. So kommt Ivana auf eine Organempfänger-Warteliste für Kinder. Auf dieser Liste stehen alle totkranken Kinder, die auf ein geeignetes Spenderorgan warten. Einige Kinder sterben, bevor sie ein geeignetes Organ erhalten.
In Ivanas Fall steht das Glück auf ihrer Seite. Nach zwei Jahren Wartezeit voller Hoffen und Bangen erhält sie ein neues Herz. Irgendwo in Europa entschieden sich Eltern eines verstorbenen Kleinkindes, dessen Herzchen zu spenden. Irgendwo tröstete der Gedanke die trauernden Eltern, dass das Herzchen im Körper eines anderen Kindes weiterschlagen darf. Wie wird Ivana später mit dem Gedanken umgehen, dass sie mit dem Herz eines verstorbenen Kindes lebt?
Hinweis: Bei Organspenden im Kindesalter sollten Empfänger und Spender in etwa gleich alt sein.
Szenario 2: Ausgeschlachtet, Die menschliche Leiche als Rohstoff
Das Buch von Martina Keller beschreibt wie Anna, 90 Jahre alt tot in ihrer Wohnung aufgefunden wird (Keller, Seiten 15–19). Um Annas Todesursache und ‑Zeitpunkt festzustellen, wird ihr Leichnam ins Institut für Rechtsmedizin überführt. Bei den Angehörigen wird das Einverständnis für eine Zellen- und Gewebeentnahme telefonisch eingeholt. Nach einer kurzen Befragung zum Gesundheitszustand der Verstorbenen steht einer Entnahme nichts mehr im Wege.
Aufgrund des Alters und des Zustandes der Leiche können lediglich die Röhrenknochen der Extremitäten sowie einige Knochenstücke aus dem Beckenkamm entnommen werden. Anschliessend werden mittels zurechtgeschnittener Rundhölzer Annas Beine und Arme wieder rekonstruiert, damit der Leichnam wieder ein menschliches Aussehen erhält.
Das entnommene Material von Anna’s Körper kommt in Tüten verpackt und beschriftet in den Tiefkühler. Regelmässig wird der Inhalt des Kühlers zur Weiterverarbeitung an eine Biotech-Firma spediert. Die menschlichen Rohstoffe werden als Medikamente, Impfstoffe, in der ästhetischen Chirurgie, als Knochen-Implantate (z.B. Kieferorthopädie oder nach Amputation etc.) oder als Ersatz von Kniescheiben, Meniskus und Achillessehnen eingesetzt (Keller, Seiten 20–35).
Hinweis: Bei Leichnamen von jüngeren Menschen können gemäss Swisstransplant Sehnen, Bänder, Blutgefässe, Knorpel, Haut, Faszien, Augenhornhäute, Hirnhäute und Herzklappen etc. entnommen werden. Gemäss dem lautenden schweizerischen Transplantationsgesetz dürfen Organe, Gewebe und Zellen bei lebenden und toten Personen entnommen werden.
Szenario 3: Ein Narkosearzt erzählt
Ein Narkosearzt hat mir persönlich von seinen Erfahrungen erzählt. Ein 45jähriger Mann, nennen wir ihn Erwin, wird schwerverletzt ins Spital eingeliefert. Erwin hat zeit seines Lebens einer Organspende zugestimmt und seine Angehörigen über seinen Willen informiert. Erwins Hirntod tritt nach erfolgloser Reanimation rasch ein. Um eine Organschädigung zu verhindern, bekommt er bis zur Organentnahme kreislaufstabilisierende Massnahmen.
Jetzt muss alles schnell gehen: Mittels Blut- und Gewebeprobenanalyse können passende Empfänger auf der Organwarteliste gefunden werden. In der verbleibenden kurzen Zeit dürfen die Angehörigen von Erwin Abschied nehmen. Erwin sieht noch gar nicht tot aus, eher so, als würde er schlafen.
In diesem Zustand wird Erwin in den Operationssaal geschoben, wo seine Organe entnommen werden. Die Operation verläuft anfangs unter Narkose, bis die blut- und sauerstoffversorgenden zuführenden Blutgefässe kurz vor der Herzentnahme abgeklemmt werden. Dann kann die Narkose beendet werden. Bevor Erwins Leichnam den Operationssaal verlässt, wird sein Bauchraum mit Gaze gefüllt. Für den Narkosearzt kein leichter Tag: er hat einen Patienten verloren.
Hinweis: Nicht alle Organe von Erwin finden in der Schweiz einen passenden Empfänger, einige werden per Hubschrauber ins Ausland geflogen. Erwins Herz, die Lungenflügel, beide Nieren, die Bauchspeicheldrüse, Teile des Dünndarms und beide Augen können wiederverwendet werden. Dank Erwins Spende leben fünf bis sieben Menschen weiter.
Fakten und Zahlen
Im Jahr 2020 erhielten 519 Menschen in der Schweiz ein oder mehrere Organe, inkl. Lebendspenden. Für Lebendspenden kommen aktuell Nieren und Teile der Leber in Frage. Ende 2020 warteten noch 1457 totkranke Menschen auf ein Spenderorgan. 72 starben vor einer möglichen Transplantation. 45 Herzen, 44 Lungen, 135 Lebern und 296 Nieren konnten 2020 transplantiert werden. Lediglich 11% der verstorbenen Spender waren im Besitz eines Spenderausweises, in allen anderen Fällen gaben die Angehörigen ihre Einwilligung für die Organentnahme. Die Quelle für diese Angaben ist Swisstransplant.
Ca 80–85% der transplantierten Kinder leben mit einem neuen Organ weiter. 5–8 Herzen ebenso viele Lebern und 10–12 Nieren erhalten in der Schweiz jährlich einen neuen Besitzer. Die Überlebenschancen nach 10 Jahren liegt bei einem Schnitt von 60–65%.
Einige Personen leben schon seit 30 Jahren mit einem neuen Herzen. Bei günstigen Voraussetzungen können sogar Zweit- oder Dritttransplantationen durchgeführt werden.
Wann ist ein Mensch tot?
Der Zeitpunkt des Todes wird in der Schweiz mittels medizinisch-ethischen Richtlinien festgestellt, die durch die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) erarbeitet sind. Dabei ist das Vorgehen bis zur Todesfeststellzeit klar festgelegt. Grundsätzlich wird zwischen primären und sekundären Hirntod unterschieden. Die Definition des primären Hirntodes lautet:
Vollständiger oder irreversibler Funktionsausfall des Hirnes sowie des Hirnstammes durch primäre Hirnschädigung oder ‑erkrankung. (Pascal Hofer, Das Recht der Transplantationsmedizin in der Schweiz, Seiten 69–73)
Im Unterschied dazu spricht man vom sekundären Hirntod, wenn ein anhaltender Herz- und Kreislaufstillstand die Durchblutung des Gehirns so lange unterbricht, oder im Falle von Reanimationsmassnahmen beeinträchtigt, bis der irreversible Funktionsausfall des Hirns und Hirnstammes und damit der Tod eingetreten ist, so Hofer.
Diese Art, den Zeitpunkt des Todes festzustellen, ist nicht unproblematisch, wie der Professor für systematische Theologie und Ethik und langjähriger Beauftragter für Krankenhausseelsorge Ulrich Eibach festhält. Damit wird der Hirntod, so Eibach, mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt, was biologisch betrachtet nicht ganz korrekt ist. Laut geltendem Transplantationsgesetz darf aber zum Zeitpunkt des Hirntodes mit der Organentnahme begonnen werden (Eibach, Seiten 7–8).
Mit diesem Vorgehen wird dem Gehirn einen übergeordneten Stellenwert über die gesamte Leiblichkeit gegeben. Das Gehirn wird zum ultimativen Sitz des Menschseins erkoren. Aber, gibt der Theologe weiter zu bedenken, der Hirntod fällt zumeist zeitlich und sachlich nicht mit dem Tod des in seiner Gesamtheit betrachteten Menschen zusammen. Ein Mensch sei nicht erst tot, wenn das Gehirn ausfällt, sondern wenn beide lebensnotwendigen Systeme, also Herzkreislauf- und Zentralnervensystem (mit Sitz im Gehirn) vollständig ausfallen.
Wenn im normalen Verlauf gemäss offizieller schweizerischen Gesetzgebung eine Organspende in Betracht gezogen wird, wird nach festgestelltem Hirntod das Herzkreislaufsystem proaktiv ‚am Leben erhalten. Man tut dies mittels künstlicher Beatmung und anderen medizinischen Interventionen. Ulrich Eibach drückt dies folgendermassen aus:
Dann lebt der Leib ohne Gehirn mittels technischer Mittel weiter. Trotzdem wird der Tod nicht durch die Organentnahme verursacht, sondern nur verhindert und dann endgültig zugelassen. (Eibach, Seite 8)
Nancy Pearcy drückt es zusammengefasst dezidierter aus:
Auf der Grundlage der Personenschaftstheorie (die sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Mensch als Person bezeichnet werden kann), wird der Körper einer Person in einem kritischen Zustand, in welcher sie keine Selbstbestimmtheit und Kontrolle mehr ausüben kann, zu einem Stück verfügbarer Materie, die abgeschaltet und für weitere Zwecke wiederverwendet werden kann. (Pearcy, Liebe deinen Körper, Seite 129)
Auch Ulrich Eibach stellt in Diskussionen mit involvierten Fachärzten fest, dass die Todeszeitbestimmung bei einem Organspender unklar ist (Eibach, Seiten 2–11). Ab wann wird der behandelnde Patient zum Leichnam, der nicht mehr um sich selbst willen, sondern um anderer willen behandelt/gebraucht oder verwertet wird? Werden die festgelegten Kriterien zur Bestimmung des Hirntodes eingehalten, ist die Angst vor einer Organentnahme bei noch lebensfähigem Organismus unberechtigt. Sind die Kriterien nicht eindeutig ermittelbar, kommen zusätzliche Methoden zum Einsatz oder eine Organentnahme wird unterlassen. Trotzdem ist die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen Voraussetzung für eine erfolgreiche Organentnahme. Organe wie z.B. Herz, Lunge und Leber könnten nicht verwertet werden, wenn man zuwarten würde, bis der natürliche Sterbeprozess abgeschlossen ist. Es bleibt also im Ermessen der behandelnden Ärzte wann welche Schritte eingeleitet werden können.
Der Kreis der Zurückgebliebenen – eine ethisch-seelische Situation
Wie das Szenario 3 (Erwin) beschreibt, stellt die Situation der Organspende für einen erweiterten Personenkreis eine emotionale Herausforderung dar.
Einerseits sind die Angehörigen mit dem plötzlichen Tod eines Nächsten konfrontiert und stehen oftmals unter Schock und enormen emotionalen Druck. Gegen ihre Sinneswahrnehmung (Erwin sieht dank der Apparatemedizin aus, als ob er schlafe) müssen sie sich verstandesgemäss darauf einlassen können, dass er tot ist. Ihnen bleibt das Miterleben des Sterbeprozesses bis zum natürlichen Tode und dem damit verbundenen Abschiednehmen verwehrt. Das kann zu schwierigen seelischen Verarbeitungen führen.
Andererseits stellt sich die Frage, was beim Organspender selbst geschieht. Wann verlässt z.B. die Seele (respektive der Geist) einen Menschen? Beim Hirntod oder bei Herzkreislaufstillstand? Oder erst wenn beide Systeme versagen? Wahrscheinlich bekommt die Person aufgrund des Bewusstseinsverlustes (welches im Gehirn lokalisiert wird), nichts von alledem mit, wird in Fachkreisen vermutet. Trotzdem bleibt, wie vorgängig beschrieben eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis bestehen. Weder Mediziner noch Juristen sind sich einig, wann ein Mensch tot ist, obwohl emsig versucht wird, mittels Definition und klaren Vorgehensweisen einen genauen Zeitpunkt zu ermitteln.
Christoph Raedel zitiert den Medizinethiker, Giovanni Maio zu diesem Dilemma:
Dass der Betroffene (Organspender) auf einen friedlichen Abschluss seines Sterbens verzichten muss, dass er darauf verzichten muss, dass seine Angehörigen in einer Atmosphäre der Ruhe von ihm Abschied nehmen, dass der Betroffene am Ende an Maschinen angeschlossen, beatmet und nicht in Ruhe gelassen wird, dass der Betroffene am Ende für kurze Zeit als Ressource für verwertbare Organe gesehen wird und nicht als ein unverfügbares Individuum. Sein Leben wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten, aber nicht um Seiner selbst willen. (Raedel, Organspende? Christlich-ethische Entscheidungshilfen, Seite 18)
Hinweis: Ist der Wille einer Person bezüglich Organspende, im Falle eines Unfalles unklar, müssen die Angehörigen sich mit dieser Entscheidung auseinandersetzen. Ist es ethisch vertretbar in dieser schwierigen belastenden Situation überhaupt über Organspende zu reden? Aktuell sind lediglich 11% der Verstorbenen im Besitz eines Organspenderausweises.
Welche Haltung vertreten verschiedene Religionen und Kulturen?
Zum Thema Organspende gibt es keine klare Linie zwischen Befürwortern und Gegner innerhalb einer Religion oder Kultur. In der Literatur finden sich zwar einige theoretische Grundrichtungen und „Empfehlungen“, die dann aber in der Praxis doch sehr individualistisch umgesetzt werden.
Elke Urban hat sich mit verschiedenen Religionen und deren Sterbens- und Totenrituale auseinandergesetzt. Sie hält zusammengefasst folgende Punkte fest (Urban, Transkulturelle Pflege am Lebensende, Seiten 11–130). Obwohl das Christentum die Organspende befürwortet und darin einen Akt der Nächstenliebe sieht, sind nicht alle Christen deswegen automatisch Organspender. Auch Buddhisten sind z.B. überzeugt, dass Organspende ein Akt des Grossmuts ist, trotzdem herrscht eine grosse Missbrauchsunsicherheit, da illegaler Organhandel in weiten Teilen asiatischer Länder ein Thema ist. Offiziell ermutigt auch China zur Organspende, da ein eklatanter Mangel an Organen herrscht. Es werden sogar Organspende-Förderprogramme initiiert, obwohl eine Organentnahme in der traditionell chinesischen Kultur tabuisiert ist. Darüber hinaus ist die Todesfeststellzeit in China unter Beschuss, es bestehen deshalb Bestrebungen die westliche Hirntodpraxis einzuführen (Urban, Seiten 29–30). Im Islam steht die Rettung eines Menschenlebens über der Unantastbarkeit des menschlichen Körpers nach dem Tod. Deshalb dürfen, auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen, Organe entnommen werden (Urban, Seite 60). Die meisten Hindus wiederum lehnen die Organspende ab (Urban, Seite 48).
In Elke Urbans Buch kommt gut zum Ausdruck, dass neben der Unsicherheit der Todesfeststellzeit auch die Spiritualität, das Abschiednehmen, sowie Rituale und Traditionen in der Entscheidung zur Organspende eine wichtige Rolle spielen.
In vielen Religionen (Islam, Judentum, Buddhismus etc.) bestehen festgelegte Rituale, z.B. bezüglich Ausrichtung/Lagerung des Toten, Waschung, Kleidung, Beerdigung etc. Bei einer Organspende sind diese oft schmerzlich unterbrochen. Verlässt die Seele/das Bewusstsein den Körper unmittelbar nach dem Hirntod oder nach dem Herzkreislaufversagen? Oder bleibt sie während der Organentnahme noch im Leib? Buddhisten zum Beispiel gehen davon aus, dass sich das Bewusstsein erst nach drei bis vier Tagen vom Körper trennt (Urban, Seite 23).
Im Judentum gilt es zwischen liberalen und orthodoxen Juden zu unterscheiden (Urban, Seiten 76–77). Liberale Juden sind offen für eine Spende. Orthodoxe Juden sind aus folgenden drei Gründen eher dagegen:
- Die Würde eines Toten gilt es respektvoll zu wahren und zwar mittels einiger Rituale, die nach Möglichkeiten während und nach dem Sterbeprozess eingehalten werden sollten (z.B. Totenruhe, rituelle Waschung, Gebete und Totenwache). Eine Organentnahme würde diese Prozedere schmerzlich unterbrechen.
- Die meisten jüdischen Rabbiner sind sich einig, dass sich ein hirntoter Mensch in einer Art Zwischenstadium zwischen Leben und Tod befindet. Die Organentnahme würde dann in dieser «Zwischenzeit» stattfinden.
- Die Verstümmelung des Körpers ist im jüdischen Gesetz verboten. Einzig Lebendspenden sind bei orthodoxen Juden erlaubt.
Wie sieht es das Christentum?
Ich ermahne euch nun, liebe Brüder, durch die Barmherzigkeit Gottes, dass ihr eure Leiber hingebt, als ein Opfer, das lebendig, heilig und Gott wohlgefällig ist (Rom 12:1). Der evangelische Theologe Martin Honecker baut auf diesem Bibelvers (und 1Cor 6:19) seine ausdrückliche Befürwortung für Organspenden auf (beschrieben im Buch von Martina Spirgatis, Seiten 37–38). Er empfiehlt Christen, als ein Akt der Nächstenliebe, die Organe nach dem eigenen Ableben anderen leidenden Menschen zur Verfügung zu stellen. Denn der Körper wurde vom Schöpfer zur Verfügung gestellt, jedoch nicht zum Selbstzweck, sondern zum Dienst und zur Kommunikation mit anderen, begründet der Theologe seine Argumentation.
Eine andere Sichtweise vertritt die Soziologin, Martina Spirgatis (Spirgatis, Seite 37). Sie bedauert diese theologische Unterordnung unter die Naturwissenschaften, welche in der „Gemeinsamen Erklärung zur Organtransplantation“ (unterschrieben 1990 von der deutschen evangelischen Kirche) zum Ausdruck kommt, wo es heisst:
Der unter allen Lebewesen einzigartige menschliche Geist ist körperlich ausschliesslich an das Gehirn gebunden. Ein hirntoter Mensch kann nie mehr eine Beobachtung oder Wahrnehmung machen, verarbeiten und beantworten, nie mehr einen Gedanken fassen, verfolgen und äussern, nie mehr eine Gefühlsregung empfinden, nie mehr irgendetwas entscheiden.
Im Gegensatz dazu lehnt die Evangelisch-reformierte Kirche (EKS) in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Transplantationsgesetz „… jeden moralischen oder rechtlichen Anspruch Dritter auf die Organe einer Person kategorisch ab“ fasst Frank Mathwig zusammen (Mathwig Seite 2). Die Kirche, so der Theologieprofessor, bezieht sich auf den Leib als Gabe des Schöpfers, der nicht einfach veräussert oder abgegeben werden kann. Der menschliche Leib sei eine untrennbare geistig-seelische-physische Einheit und ein Organ ist nicht einfach funktionell zu sehen, sondern als Bestandteil davon. Die EKS distanziert sich von jedem moralischen Druck auf die Gesellschaft, dass Organe Sterbender oder Toter in die Verfügungsgewalt der Allgemeinheit übergehen.
Änderung des Transplantationsgesetztes
Die EKS lehnt die enge sowie die erweiterte Widerspruchslösung der Volksinitiative und des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates ab. Sie unterstützt aber die Absichten der Nationalen Ethikkommission (NEK), die Schweizer Bevölkerung zu motivieren, eine persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese mit den Angehörigen zu besprechen. So bleibt das Selbstbestimmungsrecht geschützt.
Die Erklärungsregelung der NEK beinhaltet:
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen geben eine Erklärung zur Organspende ab (Ja, Nein; keine Meinung), der Bund führt ein Register, dessen Eintrag von der Person jederzeit geändert werden kann. Im Falle einer Nichtäusserung ist der mutmassliche Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. (zitiert in Mathwig Seite 2)
Nächstenliebe und Menschenbild
Das Argument der Nächstenliebe scheint aus christlicher und ethischer Sicht zunächst überzeugend zu sein. Auch wenn die persönliche Nähe zwischen Spender und Empfänger im anonymen Spenderverfahren gänzlich fehlt. Der Theologieprofessor, Christoph Raedel erklärt dazu:
Aus biblischer Sicht kann Organspende durchaus als Nächstenliebe verstanden werden. Denn der Nächste lässt sich nicht auf einen räumlich, beruflich, familiären oder bürgerlichen Nächsten beschränken. Vielmehr ist die entscheidende Frage „… wer mir zum Nächsten wird“, wie dies z.B. in der Geschichte des barmherzigen Samariters (Lk 10,25–37) gut zum Ausdruck kommt. (Raedel, Seiten 76–79)
In seiner Schlussfolgerung fasst Raedel zusammen:
Die Bereitschaft zur Organspende darf aus christlicher Sicht nicht als Gesetz gepredigt werden, sondern sie kann als Antwort auf das Evangelium gewürdigt werden. (Raedel, Seite 78)
Ähnlich argumentiert Theologieprofessor Michael Herbst Seiner Meinung nach ist es nicht unethisch, an dem „point of no return“, den er auf den hirntoten Menschen bezieht, noch im Sterben einen Dienst am Nächsten zu tun. Auch Jesu Sterben steht auf diesem Grundgedanken. So könnte die freiwillige Organspende über die eigene körperliche Integrität gestellt werden, gibt Herbst (Herbst, Seiten 1–5) zu bedenken.
Mein persönliches Fazit
Für mich als Christ fällt die Entscheidung nicht leicht! Aus biblischer Sicht spricht die Nächstenliebe für eine Organspende. Das christliche Menschenbild als Einheit von Körper, Seele und Geist spricht eher dagegen. Allenfalls kann die rabbinische Sichtweise zu einer persönlichen Lösungsfindung beitragen.
Wichtig scheint es mir eine persönliche Entscheidung dafür oder dagegen zu treffen und diese mit den Angehörigen zu besprechen. Folgende Fragen können als Vorbereitung für solche Gespräche vielleicht helfen:
- Bin ich bereit meinen persönlichen Sterbeprozess inmitten technischer Apparatemedizin zu beenden?
- Verstehen meine Angehörigen meinen ausdrücklichen Wunsch Organspender zu sein und sind deshalb bereit auf eine persönliche Sterbebegleitung zu verzichten?
- Traue ich meinen Angehörigen zu mit dem Ablauf (Zeitdruck, rasche Entscheidung) der Organspende im Spital zurechtzukommen?
- Vertraue ich der Hirntod-Diagnostik und dem medizinischen Personal?
- Welche Sicht habe ich auf mein Menschsein und meinen Körper?
- Fühle ich mich als Christ unter Druck, weil mein christliches Umfeld die Organspende als Akt der Nächstenliebe versteht?
- Wann verlässt meine Seele meinen Körper?
- Sollen mir nach meinem Tod Gewebe und Zellen entnommen werden dürfen?
- … und wenn ich oder meine Angehörigen ein Organ benötigen? Wie entscheide ich mich dann?
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Danke für den Beitrag!
Aus christlicher Sicht könnte auch das Buch von Dr. Peter Beck zum Nachdenken anregen:
Organspende – Ein Weg vom Tod zum Leben?
https://www.esras.net/buecher/organspende-ein-weg-vom-tod-zum-leben/